Home » Magazin » Elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz nach DGUV V3

Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet seine Mitarbeiter zu schützen und sie keine gesundheitlichen Risiken auszusetzen und Unfälle zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss hier präventiv vorgehen. Die deutschen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) sind von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen worden. Die DGUV Vorschriften sind in verschiedene Bereiche unterteilt. Die  DGUV Vorschrift 3 befasst sich hierbei mit der elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie sieht vor, dass elektrische Maschinen oder Maschinen mit elektrotechnischen Elementen geprüft werden müssen. Der Unternehmer sollte außerdem die Nutzung der Maschinen und Anlagen ausschließlich Fachkräften für Elektronik zu erlauben. Zumindest sollte eine Fachkraft immer anwesend sein. Die Fachkraft muss kontrollieren können, ob sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und ob alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden um dem Arbeiter eine gefahrlose Benutzung der Maschine gewährleisten zu können.

Prüfung der elektrischen Anlagen und Maschinen

Um zu verhindern, dass die Maschinen nicht ordnungsgemäß funktionieren, ist der Unternehmer dazu angehalten in angemessenen Abständen seine Anlagen nach BGV A3 überprüfen zu lassen. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden ist diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme zwingend erforderlich. Am Ende wird ein Prüfprotokoll ausgehändigt. Sowohl Arbeitsschutzbehörden wie das Gewerbeaufsichtsamt, aber auch Unfallkassen und Berufsgenossenschaften überzeugen sich, ob die Prüfungen sachgemäß durchgeführt wurden. Um ein bundesweit einheitliches Regelwerk zu erstellen, ist die DGUV V3 im Jahr 2015 aus den zwei Berufsgenossenschaften entstanden. Oftmals wird zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung der Betriebsmittel und Anlagen erstellt. Die regelmäßige Prüfung bietet den Mitarbeitern eine große Sicherheit und den Unternehmern die Gewissheit alle gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten.

Unterschiede bei der Prüfung

Grob unterschieden wird bei den Anlagen und Maschinen nach Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und nach Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln gehören beispielsweise Rechner, Monitore, Drucker und Scanner. Aber auch Bohrmaschinen und Akkuschrauber sowie alle Akkugeräte fallen unter diese Kategorie. Um hier Unfälle zu vermeiden wird alles genauestens geprüft. Für den Unternehmer bringt dies noch einen weiteren Vorteil mit sich. Defekte Geräte können bei der Prüfung vorzeitig erkannt werden und finanzielle Folgen können vermieden werden. Sollte sich ein Mitarbeiter aufgrund eines defekten Elektrogerätes verletzen prüfen die Berufsgenossenschaften und Versicherungen direkt, ob es auf ein Verschulden der Unternehmer zurückzuführen ist und verweigern eine Zahlung. Die zeitlichen Abstände, in denen eine Prüfung erfolgen muss, sind unterschiedlich, bewegen sich aber in einem Rahmen von 12- 24 Monaten. Zu den ortsfesten elektrischen Anlagen gehören zum Beispiel Bearbeitungs- und Verarbeitungsmaschinen, Schaltgeräte, Verfahrenstechnische Anlagen und auch Beleuchtungseinrichtungen. Eben alles, was einen festen Platz hat oder verbaut ist und nicht bewegt werden kann. Da viele ortsfeste Anlagen zusammen agieren, kann es leicht zu Störungen und Überhitzungen kommen. Die Maschinen müssen, wie auch die ortsveränderlichen vor Inbetriebnahme geprüft werden, danach schreibt der Gesetzgeber aber nur einen Zyklus von vier Jahren vor. Eine Ausnahme bilden hier Anlagen in besonderen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Krankenhäuser. Hier sollte die Prüfung alle 6 Monate stattfinden.

Unternehmer können die Prüfungen von einem firmeninternen Betriebselektriker mit Qualifikation durchführen lassen, jedoch erzielen erfahrungsgemäß spezialisierte Dienstleister oft bessere Ergebnisse. Der eigene Mitarbeiter kann in der Regel nicht dasselbe Wissen erlangen, wie ein Dienstleister, der sich ausschließlich mit der Thematik beschäftigt.